Ein Hauch von Brüssel in Wendelstein

Kostenloses Datenroaming, mit 18 einmal quer über einen ganzen Kontinent reisen oder überall mit einer Währung bezahlen – dies alles ermöglicht eine revolutionäre Idee: Ein Staatenbund europäischer Länder mit unterschiedlichsten Interessen, Kulturen und Sprachen, die Europäische Union. Die Europäische Union ist ein Verbund aus 27 Mitgliedsstaaten mit 24 Amtssprachen und rund 450 Millionen Einwohnern.

Wie die EU konkret funktioniert, erfuhren die Elftklässler der Studienfahrt „Ins Herzen Europas – Brüssel entdecken und erleben“ dieses Jahr aufgrund der Covid-19-Pandemie in einem digitalen Vortrag von Frau Wolf. Sie ist Angestellte des polnischen EU-Kommissars für Landwirtschaft Janusz Wojciechowski. Der Vortrag umfasste die Historie, die Aufgabenbereiche und die drei großen Organe Ministerrat, Parlament und Kommission.


Die EU in ihrer heutigen Form existiert erst seit dem 2007 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon. Als Ursprung gilt die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“, bestehend aus Frankreich, Deutschland, Italien und den Beneluxstaaten. Durch weitere Zusammenschlüsse wie der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ und der „Europäischen Atomgemeinschaft“ sahen sich die Mitgliedsstaaten immer mehr dazu veranlasst, sich ebenso in den Bereichen Militär und Wirtschaft mit ihren Partnern abzustimmen. Durch den Beitritt weiterer Länder wuchsen die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der Europäischen Union schließlich bis zu ihrer jetzigen Gestalt an.


Die Referentin stellt im Anschluss als einen entscheidenden Vorteil der gemeinsamen europäischen Politik heraus, dass wirtschaftliche Benachteiligungen, zum Beispiel durch das Setzen auf eine umweltfreundlichere Industrie, reduziert oder vermieden werden, da sich alle Mitgliedsländer an die gleichen (Grund-)Regeln halten müssen. Weitere Vorzüge sind die Abschaffung der Grenzkontrollen und die Einführung einer einheitlichen Währung. Um den erstgenannten Vorteil verständlicher zu machen, wird die europäische Gesetzgebung, bestehend aus Verordnungen („EU-Gesetze“) und Richtlinien (auf nationaler Ebene umzusetzende verbindliche Regeln), die möglichst die Interessen aller 27 Mitglieder berücksichtigen, kurz erklärt. Demnach wirken der Ministerrat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, ein direkt gewähltes Parlament und eine Kommission an der Gesetzgebung mit. Der Kommission kommt dabei das (Initiativ-)Recht zu, Gesetze zu entwickeln, über die dann im Ministerrat und Parlament beraten und abgestimmt wird.

Auch Deutschland übernimmt aktuell wichtige Rollen in der EU. So hat es zum Beispiel bis Dezember den Vorsitz im Ministerrat inne und die Vorsitzende der Kommission, Frau von der Leyen, ist eine deutsche CDU-Politikerin.

Felix Hollederer, Q11

 

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