Prüfungen: Auszug aus dem Bayerischer Rahmenhygieneplan

„Tritt während der Prüfungsphase ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse bei einer Schülerin oder einem Schüler oder einer Lehrkraft auf, so wird die gesamte Klasse bzw. der gesamte Abschlussjahrgang prioritär auf SARS-CoV-2 ge- testet. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen, auch ohne vorliegendes SARS-CoV-2- Testergebnis, die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen (Sicherheitsabstand von > 2 m) unterbrechen.“

 

Aktuelle Stellungnahmen des bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus >>>

 

 

 

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Was tun bei Krankheitsanzeichen?

Schreiben des Gesundheitsamts Roth

 

Treten bei Ihrem Kind innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall Krankheitssymptome auf, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion vereinbar sind, so bitten wir um:

Sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt (09171 81-1601) zur Besprechung des weiteren Vorgehens.

 

Wenn Ihr Kind Medikamente oder eine ärztliche Behandlung benötigt, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis oder einer entsprechenden Facharztpraxis auf.

 

Weitergehende Informationen finden Sie unter:

www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen

 

Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt entweder per Telefonanruf am letzten Quarantänetag oder per Email durch das Gesundheitsamt, wenn 48 Stunden davor keine Symptome aufgetreten sind.