Benutzungsordnung für die Schulbibliothek am Gymnasium Wendelstein

Zweck und Aufgabe der Schulbibliothek Die Schule unterhält eine Schulbibliothek zur Information, Bildung und Freizeitgestaltung.

 

§ 1 Benutzerkreis

Die Angebote stehen allen Schülern und Lehrern zur Verfügung, die dieses Angebot nutzen möchten und die diese Benutzungsordnung anerkennen.

 

§ 2 Anmeldung

Die Benutzerordnung ist auf der Schulhomepage einsehbar und liegt zur Einsicht in der Schulbibliothek aus. Durch die Ausleihe von Medien in der Schulbibliothek wird die Benutzungsordnung automatisch anerkannt. Eine gesonderte Anmeldung für die Schüler und Lehrer dieses Gymnasiums ist nicht nötig.

 

§ 3 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten hängen vor der Tür der Schulbibliothek aus. Schüler dürfen die Schulbibliothek nur unter Aufsicht nutzen. Lehrkräfte, die sich mit einer Klasse/einem Kurs innerhalb oder außerhalb der Öffnungszeiten in der Schulbibliothek aufhalten, tragen sich in eine ausliegende Nutzerliste ein.     

 

§ 4 Leihfrist

Die Leihfrist für Buchmedien beträgt 4 Wochen. Die Leihfrist für Nicht-Buch-Medien beträgt 2 Wochen.   Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen.  Die Schulbibliothek kann entliehene Medien jederzeit – ohne Angabe von Gründen – zurückfordern.

 

§ 5 Behandlung der Medien

(1) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin / dem Benutzer auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(2) Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat die Benutzerin / der Benutzer bzw. haben die gesetzlichen Vertreter Ersatz zu leisten. In Ansatz gebracht werden die Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswerts und die Kosten für die Einarbeitung. Dies gilt auch für den Verlust einzelner Teile, wie z.B. Spielregeln, CD-Cover u. ä. Dabei liegt es im Ermessen der Schulbibliothek, welcher Wert angesetzt wird.

(3) Bei der Benutzung aller Medien ist darauf zu achten, dass sie ausschließlich privat genutzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.

(4) Die Schulbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Software an Dateien, Datenträgern, Geräten und Hardware auftreten.

 

§ 6 Entgelte

Die Benutzung der Schulbibliothek und die Ausleihe von Medien sind grundsätzlich kostenlos.  Mahnentgelte für das Überschreiten der Leihfrist (mit einer Woche Kulanz): pro Medium und Woche 0.50 EUR  Bei Beschädigung oder Verlust: Geldleistung in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes und die Kosten für die Einarbeitung  Für besondere Serviceleistungen werden folgende Entgelte erhoben: Fotokopien: Je Seite/Blatt laut Aushang in der Schulbibliothek

 

§ 7 Hausordnung

Jede Benutzerin / jeder Benutzer erkennt die auch in den Schulbibliotheksräumen geltende Hausordnung des Gymnasiums Wendelstein an.

 

§ 8 Ausschluss von der Benutzung

Benutzerinnen und Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Schulbibliothek ausgeschlossen werden.      

Zusatzordnung für die Benutzung des öffentlichen Internetzugangs der Schulbibliothek

(1) Es ist nicht erlaubt, Änderungen an den von der Bücherei vorgenommenen Systemeinstellungen vorzunehmen.

(2) Beim Herunterladen und Kopieren von Software aus dem Internet ist das  Urheberrecht zu beachten.

(3) Das Kopieren von Computersoftware ist verboten. (4) Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und die Einhaltung gesetzlicher Verbote (Absätze 4 und 5) haften die Benutzerinnen und Benutzer.

(5) Die Schulbibliothek haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch Internetbenutzung entstehen können. Die Schulbibliothek ist auch nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter sowie für die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit abgerufener Dateien.  

 

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Benutzungsordnung mit Zusatzordnung für die Benutzung des Internetzugangs der Schulbibliothek wurde am 24.10.17 beschlossen und tritt am 15.11.17 in Kraft.

 

Dr. Johannes NovotnyBianca Heckl
SchulleiterLeiterin der Schulbibliothek