Hausordnung des Gymnasiums Wendelstein (Sept. 2019)

1. Grundlage
Grundlage für ein gutes Zusammenleben in der Schule ist eine Haltung der Achtung und Wertschätzung des Anderen und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dafür bedarf es verbindlicher Regeln.


2. Ordnung im Haus
Es sollte selbstverständlich sein, auf Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude zu achten (z.B. saubere Schuhe) und das Inventar sorgsam zu nutzen. Das Eigentum der Schule sowie das Eigentum anderer sind zu achten. Aushänge im Haus müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Die Treppenstufen dienen nicht als Sitzgelegenheit. Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauchverbot, dies erstreckt sich auch auf E-Zigaretten und E-Shishas. Fahrräder werden nur in den dafür vorgesehenen Unterständen vor dem Schulgebäude abgestellt. Auch Skateboards und Roller werden nicht mit ins Schulhaus genommen. Fluchttüren dürfen ausschließlich im Bedarfsfall benutzt werden, ansonsten erfolgt der Zu- und Ausgang ausschließlich durch die Haupttüren.

3. Unterrichtsbeginn
Das Schulhaus ist ab 7.50 Uhr geöffnet. Um 8.00 Uhr öffnen die Lehrkräfte der ersten Stunde die Klassenzimmer. Der Unterricht beginnt um 8.10 Uhr. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu kommen. Die Schultüren sind mit Unterrichtsbeginn aus Gründen der Sicherheit geschlossen, bei etwaiger Verspätung müssen die Schülerinnen und Schüler im Sekretariat klingeln und ihr Eintreffen dort melden. Ein Klassenbuchführer fragt im Sekretariat nach, falls zehn Minuten nach Beginn der jeweiligen Stunde die Lehrkraft noch nicht in der Klasse erschienen ist. Die Klassenbuchführer melden fehlende Schülerinnen und Schüler zu Beginn der ersten Stunde im Sekretariat und tragen sie in das Klassenbuch ein.


4. Fehlende Schüler/innen
Im Krankheitsfall informieren die Erziehungsberechtigten bis spätestens 7.45 Uhr die Schule telefonisch über das Fehlen ihres Kindes und die zu erwartende Dauer der Erkrankung. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Erkrankung nachzureichen bzw. bei längerer Erkrankung bei Wiedereintritt vorzulegen. Befreiungen im Vorhinein (z.B. Arzttermine etc.) müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Sie sind spätestens zwei Tage vor dem Termin schriftlich im Sekretariat zu beantragen.


5. Vertretungen
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich vor Unterrichtsbeginn über den aktuellen Vertretungsplan. Nach Unterrichtsende müssen die Schülerinnen und Schüler sich über etwaige Änderungen für den Folgetag am Infoscreen/Aushang informieren. Der Vertretungsplan kann auch außerhalb der Schule online eingesehen werden.


6. Unterrichtskultur
Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrerinnen und Lehrer haben ein Recht auf einen ungestörten Unterricht. Nur durch eine aufmerksame, aktive Mitarbeit kann das gemeinsame Lernen gelingen.
Die Schülerinnen und Schüler sind daher verpflichtet, im Unterricht mitzuarbeiten, sorgfältige Mitschriften anzufertigen, ein Hausaufgabenheft zu führen und die Hausaufgaben gewissenhaft zu erledigen. Zu den häuslichen Pflichten des Gymnasiasten gehört es, sich auf die Fächer des Folgetages vorzubereiten und die jeweiligen Unterrichtsmaterialien mitzubringen.
Jede Klasse ist für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich. Auch die Fachräume sind ordentlich zu verlassen. Die von der Schule gestellten Lernmaterialien behandelt jeder Schüler sorgsam. Schulbücher müssen mit einem nicht selbstklebenden Einband versehen werden. Am Stundenende stellen die Schülerinnen und Schüler die Tische und Stühle des flexiblen Klassenzimmers in die Grundordnung zurück und verlassen es besenrein. Wer zuletzt am Tag ein Klassenzimmer benutzt, stellt die Stühle am Ende auf die Tische.


7. Interaktive Whiteboards
Ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft dürfen die interaktiven Whiteboards nicht von Schülerinnen und Schülern benutzt werden. Die Klasse ist dafür verantwortlich, dass ihr Whiteboard nicht mutwillig beschädigt wird.


8. Handy & Co.
Ablenkung stört ein konzentriertes Lernen. Daher dürfen Gegenstände, die vom Unterricht ablenken, den Schulfrieden stören oder gar andere gefährden, nicht in die Schule mitgebracht werden. Handys und andere digitale Speichermedien dürfen von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände nicht benutzt werden (vgl. Art. 56 Abs. 5 BayEUG) und müssen ganz ausgeschaltet bleiben (nicht nur auf lautlos gestellt). Im Notfall darf mit einem Handy Hilfe geholt werden. Bei Alarm müssen die privaten Handys der Schülerinnen und Schüler unbedingt abgeschaltet bleiben, um das Funknetz nicht zu überlasten. In Prüfungen (auch Schulaufgaben und andere schriftliche Leistungsnachweise) darf sich kein Handy oder anderes elektronisches Medium mit Internetzugriff in Schülernähe befinden. Dennoch mitgebrachte derartige Geräte müssen dann in die Büchertasche und diese muss vom Arbeitsplatz entfernt stehen. Private Kopfhörer jeglicher Art sind auf dem Schulgelände nur zu Unterrichtszwecken zugelassen.
Bild- und Tonaufnahmen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung gemacht werden. Private Wertgegenstände sollten nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Verlust haftet die Schule nicht.


9. Pausenregelung
In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht verlassen. Sie halten sich im Pausenbereich (Aula ohne Treppenhaus und Pausengelände) der Schule auf. Zusätzlich dürfen sich die Schüler/innen der Oberstufe im Erdgeschoss und im Erweiterungshof aufhalten. Bei schlechtem Wetter ist für alle Schüler/innen der gesamte offene Erdgeschossbereich als Pausenbereich nutzbar. Auf dem Pausengelände besteht die Möglichkeit für Bewegungsspiele mit nicht gefährdenden Gegenständen. Ballspiele sind auf den dafür vorgesehenen Grünflächen und nur mit den schuleigenen Bällen zulässig. Abhängig von der Witterung können die Grünflächen und der Graben gesperrt werden, um die grobe Verschmutzung des Schulhauses zu verhindern. Schmutzige Schuhe sind vor Betreten des Schulhauses zu säubern. Rennen im Schulhaus und Schneeballwerfen sind wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt. In der Aula verkauft der Hausmeister Getränke und kleine Speisen. Mit dem ersten Gong machen sich die Schülerinnen und Schüler auf den Weg zurück in die Unterrichtsräume. Jede Klasse beteiligt sich (nach Plan) am Ordnungsdienst in den Pausen und in der Mittagspause. Für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern stehen die Lehrkräfte in der ersten, nicht aber in der zweiten Pause zur Verfügung.


10. Mittagspause
Die 7. Stunde ist in der Regel als Mittagspause vorgesehen. Die Mensa bietet eine Auswahl an Mittagessen an, die nach Möglichkeit genutzt werden sollte. Neben der Mensa und den Pausenhöfen sind für die Mittagspause folgende Räume geöffnet: Raum 013 als Stillarbeitsraum und für die Oberstufe Raum 021 und das Erdgeschoss im Erweiterungsbau als Aufenthaltsbereich. Eine Lehrkraft steht während der Mittagspause als Ansprechperson im Haus zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule dürfen grundsätzlich während der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler verbringen die Mittagspause grundsätzlich auch auf dem Schulgelände. Sie dürfen das Schulgelände in dieser Zeit zwar verlassen, jedoch besteht außerhalb des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler kein Unfallversicherungsschutz, außer auf dem Weg nach Hause bzw. zur Schule.
Die Hausordnung ist eine Vereinbarung für eine gelingende Schulgemeinschaft. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler verpflichten sich sie einzuhalten.


Wendelstein, den 12.9.2019

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